Forderungen nach Reformen werden lauter
Nachdem der 48. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar lediglich mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Systems der MPU an den Gesetzgeber endete, lud der TÜV Süd am Dienstag zu einem MPU-Infoabend in die Münchener Firmenzentrale ein. Das Kernthema des Abends: Wie geht es jetzt weiter? Welche der Reformvorschläge, die in Goslar formuliert wurden, sind umsetzbar?
Auf Seiten der Kritiker der MPU war der Leiter des Bereichs Verkehrsrecht der Juristischen Zentrale des ADAC, Dr. Markus Schäpe, der Einladung gefolgt. Die Position der Psychologen vertrat Gerhard Laub, Fachlicher Leiter und Verkehrspsychologe bei TÜV Süd. Beide waren auch in Goslar. Sie stellten sich einer Diskussionsrunde, bestehend aus Fachjournalisten und Branchenexperten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Hans-Dieter Krais, Münchner Motorpresse e.V., sowie Thomas Wagenpfeil, Diplompsychologe, Buchautor und tätig bei TÜV Süd.
Drei zentrale Forderungen
Im Laufe der Debatte kristallisierten sich drei thematische Schwerpunkte heraus, die bereits in Goslar auf der Tagesordnung standen: Verkehrsjurist Schäpe bemängelte in erster Linie, dass Betroffene in besonderen Fällen faktisch keine verwaltungsrechtliche Möglichkeit hätten, die Anordnung der MPU überprüfen zu lassen, da sie nach der momentanen Rechtslage kein Verwaltungsakt, sondern nur die Vorbereitung eines Verwaltungsaktes darstelle. Hierbei handele es sich eindeutig um eine Lücke in der Rechtsstaatlichkeit. Der ADAC-Experte betonte gleichzeitig, dass er dabei ganz klar die Fälle ausklammere, bei denen es um Drogen- und Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille gehe. “Hier gibt es kein Pardon”, so Schäpe.
Der zweite große Kritikpunkt, an dem sich an diesem Abend die Geister schieden, betraf die Aufzeichnung des Untersuchungsgesprächs. Es besteht zwar die Möglichkeit für die Kandidaten eine Aufzeichnung gegen eine zusätzliche Gebühr von 120 bis 170 Euro in Anspruch zu nehmen, ein großer Teil des Auditoriums forderte jedoch eine automatische Aufnahme jedes Gesprächs. Diese sollte bis zur Inanspruchnahme durch den Betroffenen kostenfrei bleiben, da es zum einen heutzutage keinen Mehraufwand bedeute, eine Audio- oder Videoaufnahme zu erstellen und zu speichern. Zum anderen trage die aktuelle Regelung zusätzlich zum Spannungsverhältnis zwischen Klienten und Psychologen bei, da das Einfordern eines Mitschnitts Misstrauen gegenüber dem Prüfer vermitteln könne. Verkehrspsychologe Gerhard Laub sah die kostenlose Aufzeichnung als durchaus problematisch. “Da bei einer Auswertung der Aufnahme durch einen Rechtsbeistand des Betroffenen jedes Wort gewogen wird, muss das Gespräch wörtlich oder zumindest in Teilen in das Gutachten eingefügt, also von jemandem transkribiert werden, was einen enormen Aufwand bedeutet.” Die Gebühr für die MPU sei im Verhältnis zum Aufwand generell mager, man sei schlechter bezahlt als jeder Installateur, unterstrich Laub.
Nicht zuletzt beanstandeten die Kritiker die unzureichende Informationspolitik gegenüber den Kandidaten hinsichtlich der MPU Vorbereitung. Viele Betroffene wüssten zum Beispiel gar nicht, dass sie einen Mitschnitt anfertigen lassen können oder welche Wege es gibt, um sich auf die Eignungsprüfung vorzubereiten. Durch eine Gesetzesänderung, nach der Begutachtungsstellen keine individuelle Einzelberatungen mehr durchführen dürfen, sei ein “Beratungsvakuum” entstanden. Die unter den Zuhörern anwesenden, frei praktizierenden Verkehrspsychologen appellierten hier an die Träger den Klienten Listen über seriöse Berater anzubieten.
Der Tenor der Veranstaltung: Die Mehrheit der Gäste forderte eine rasche Verbesserung des MPU-Verfahrens. Das Verfahren selbst wurde jedoch von keinem der Anwesenden in Frage gestellt. Auch die Verkehrspsychologen des TÜV Süd, Laub und Wagenpfeil standen den Reformvorschlägen offen gegenüber. Allerdings stünden diesen noch rechtlich-organisatorische Hürden im Weg. (lk)
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